Prüfung und ein Großteil der Ausbildung werden auf einem Automatikfahrzeug abgelegt.
Unter folgenden Voraussetzungen bietet die neue nationale Schlüsselzahl B197 die Möglichkeit, auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde:
Inhalt
Die Ausbildung im Ersterwerb dieser Klasse beinhaltet im theoretischen Bereich 14 Unterrichtseinheiten und eine theoretische Prüfung.
Der praktische Teil umfasst die Grundausbildung, die Aufbaustufe und die Leistungsstufe sowie die gesetzlich vorgeschriebenen 12 Sonderfahrten:
Abgeschlossen ist die Ausbildung mit dem Bestehen der praktischen Prüfung.
Mit 16,5 Jahren können Sie mit der Führerscheinausbildung beginnen, um dann passend zum 17. Geburtstag in Begleitung eines mind. 30 Jahre alten Begleiters Auto zu fahren. Ihr Begleiter muss weiterhin mind. 5 Jahre den Führerschein besitzen und nicht mehr als 3 Punkte in Flensburg haben.
Gerne bieten wir Ihnen die Vorbereitung der Begleitpersonen von 17 jährigen Fahranfängern an.
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 - mit einer zulässigen Gesamtmasse bis max. 3.500 kg und zur Beförderung mit nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis. max. 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).
Inhalt
Um Sie zur praktischen Prüfung vorzustellen müssen Sie 5 Sonderfahrten absolvieren und so viele Fahrstunden um die Grundfahraufgaben, sowie den sicheren Umgang im allgemeinen Verkehr zu beherrschen. Eine erneute theoretische Prüfung bleibt Ihnen erspart.
Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf mehr als 750 kg, jedoch maximal 3.500 kg betragen. Die Fahrzeugkombination darf maximal 7.000 kg betragen.
Kombination der Klasse B Kraftfahrzeug mit Anhänger ( zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers mehr als 750 kg) mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3.500 kg und 4.250 kg.