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Klasse B197 - Der neue Weg zum Autoführerschein!

Prüfung und ein Großteil der Ausbildung werden auf einem Automatikfahrzeug abgelegt.

  • Bessere Konzentration auf den Verkehr
  • Entspanntere Ausbildung
  • Entspanntere Prüfung
  • Keine Einschränkungen, vollwertiger Führerschein (auch im Ausland)
  • Umweltfreundlicher

Unter folgenden Voraussetzungen bietet die neue nationale Schlüsselzahl B197 die Möglichkeit, auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde:

  • 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Schaltwagen (die Fahrstunden dürfen frühestens nach der praktischen Grundausbildung erfolgen).
  • Eine 15-minütige Testfahrt mit einem Fahrlehrer auf einem Schaltwagen (die Testfahrt muss zur Hälfte innerorts und außerorts erfolgen).
  • Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung durch die Fahrschule.
  • Austragung einer vorhandenen Automatikbeschränkung durch die Führerscheinstelle (Schlüsselzahl 197 anstatt 78).
  • Schlüsselzahl 197 beinhaltet keine Einschränkungen mehr, somit dürfen dann auch Schaltwagen gefahren werden.
  • Bereits bestehende Automatikbeschränkungen der Klasse B können ebenfalls auf diesem Wege aufgelöst werden.

 


Klasse B

  • direkter Erwerb
  • beinhaltet AM, L
  • ab 17 Jahre bei begleitetem Fahren
  • ab 18 Jahre
  • Keine Befristung der Besitzdauer

Inhalt

Die Ausbildung im Ersterwerb dieser Klasse beinhaltet im theoretischen Bereich 14 Unterrichtseinheiten und eine theoretische Prüfung.

Der praktische Teil umfasst die Grundausbildung, die Aufbaustufe und die Leistungsstufe sowie die gesetzlich vorgeschriebenen 12 Sonderfahrten:

  • 5 Überland-,
  • 4 Autobahn- und
  • 3 Beleuchtungsfahrten

Abgeschlossen ist die Ausbildung mit dem Bestehen der praktischen Prüfung.

Mit 16,5 Jahren können Sie mit der Führerscheinausbildung beginnen, um dann passend zum 17. Geburtstag in Begleitung eines mind. 30 Jahre alten Begleiters Auto zu fahren. Ihr Begleiter muss weiterhin mind. 5 Jahre den Führerschein besitzen und nicht mehr als 3 Punkte in Flensburg haben.

Gerne bieten wir Ihnen die Vorbereitung der Begleitpersonen von 17 jährigen Fahranfängern an.

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 - mit einer zulässigen Gesamtmasse bis max. 3.500 kg und zur Beförderung mit nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis. max. 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).


Klasse BE

  • nur mit Klasse B
  • ab 18 Jahre
  • Keine Befristung der Besitzdauer

Inhalt

Um Sie zur praktischen Prüfung vorzustellen müssen Sie 5 Sonderfahrten absolvieren und so viele Fahrstunden um die Grundfahraufgaben, sowie den sicheren Umgang im allgemeinen Verkehr zu beherrschen. Eine erneute theoretische Prüfung bleibt Ihnen erspart.

Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf mehr als 750 kg, jedoch maximal 3.500 kg betragen. Die Fahrzeugkombination darf maximal 7.000 kg betragen.


Klasse B mit Schlüsselzahl 96

  • Beinhaltet AM, L
  • nur mit Klasse B
  • keine eigene Fahrerlaubnisklasse
  • ab 17 Jahre bei begleitetem Fahren
  • ab 18 Jahre

Kombination der Klasse B Kraftfahrzeug mit Anhänger ( zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers mehr als 750 kg) mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3.500 kg und 4.250 kg.